Beitragsordnung

§ 1 Grundlage 

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder*innen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen geändert werden. 

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in §7 der Vereinssatzung in der Fassung vom 16.02.2025. 

§ 2 Solidaritätsprinzip 

Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen. 

Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus. 

§ 3 Beitragshöhe 

Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2,- Euro zu entrichten. Die Zahlung erfolgt jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres durch Überweisung auf das Konto des Vereins. Bei unterjährigem Eintritt ist der Beitrag anteilig für den laufenden Monat und die restlichen Monate des Jahres sofort fällig. 

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, können aber auf freiwilliger Basis den Mitgliedsbeitrag entrichten. 

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht. 

§ 4 Zahlungsform 

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Kontoüberweisung auf das Vereinskonto zu zahlen. 

Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5,- Euro pro Mahnung erhoben. 

§ 5 Gebühren 

Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. 

§ 6 Vereinsaustritt 

Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft. 

§ 7 Inkrafttreten 

Diese Beitragsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 16.02.2025 verabschiedet und tritt mit diesem Tag in Kraft.